Unternehmen Seebauer

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Unternehmen Seebauer

IT-Service Seebauer · Dronepix Bavaria

Inhaber: Marco Seebauer
Kürnberger Straße 24
93142 Maxhütte-Haidhof
Deutschland

 

§1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmen Seebauer (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

2. Die AGB gelten für sämtliche vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen und Produkte, unabhängig davon, ob diese ausdrücklich benannt sind.
Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht abschließend:

o IT-Dienstleistungen, IT-Hardware, Zubehör, Storage- und Cloud-Services,
o Foto-, Video- und Drohnenleistungen,
o Luftaufnahmen, Inspektionen, Thermografie, Dokumentationen, Schulungen,
o Rehkitzrettung, Vermessung, Analyse-, Prüf- und Kontrollleistungen,
o Web-, Homepage- und Online-Dienstleistungen,
o sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Beratungs-, Vorbereitungs- und Zusatzleistungen.
Dies gilt ausdrücklich auch für Projektleistungen – insbesondere im Bereich IT, Web, Foto-, Video- und Drohnendienstleistungen – die aus mehreren Leistungsphasen, Teilleistungen oder Einsätzen bestehen.

3. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (B2C) und Unternehmern (B2B).

4. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

 

§2 Vertragsschluss und Beauftragung

1. Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Die Beauftragung kann schriftlich, per E-Mail, elektronisch oder mündlich erfolgen.

2. Spätestens mit Beginn der Leistungserbringung gilt der Auftrag als verbindlich erteilt.

3. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

4. Zeit- und Aufwandsschätzungen sowie Kostenvoranschläge dienen der Orientierung und stellen keine verbindlichen Festpreise dar.

 

§3 Leistungen, Preise und Mehraufwand

1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils getroffenen Vereinbarung.

2. Dienstleistungen werden – sofern nicht anders vereinbart – im 30-Minuten-Takt (je angefangene 30 Minuten) abgerechnet.

3. Abgerechnet wird der tatsächlich angefallene Arbeits- und Zeitaufwand auf Grundlage der dokumentierten Arbeitszeit.

4. Erweist sich im Verlauf der Leistungserbringung ein höherer Aufwand als ursprünglich kalkuliert als erforderlich, ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen Mehraufwand zu berechnen.

5. Überschreitet der Mehraufwand bei einem Kostenvoranschlag voraussichtlich 15 %, wird der Auftraggeber hierüber informiert. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

6. Sofern zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags weitere Leistungen erforderlich oder branchenüblich sind, gelten diese ebenfalls als Bestandteil der Leistung und werden gesondert nach Aufwand berechnet.

 

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers / Annahmeverzug

1. Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte, Zugänge, Materialien und Genehmigungen rechtzeitig zur Verfügung.

2. Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, führen zu einer entsprechenden Verlängerung vereinbarter Fristen.

3. Hierdurch entstehender Mehraufwand, Wartezeiten oder zusätzliche Termine können gesondert berechnet werden.

4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeiten bei fehlender Mitwirkung zu unterbrechen und andere Aufträge vorzuziehen.

5. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten oder vereinbarten Terminen nicht nach (z. B. Nichterscheinen, fehlende Rückmeldungen oder nicht bereitgestellte Informationen), befindet er sich im Annahmeverzug.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten, Ausfallzeiten sowie daraus entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

 

§5 Lieferung, Übergabe und Fahrtkosten

1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Übergabe von Waren grundsätzlich zur Abholung.

2. Eine Lieferung oder persönliche Übergabe vor Ort erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.

3. Liefer- und Versandkosten werden pauschal berechnet.

4. Bei Vor-Ort-Terminen sind die ersten 25 km ab Unternehmenssitz kostenfrei. Darüber hinaus wird der einfache Anfahrtsweg mit 0,70 € pro Kilometer berechnet.
Eine Berechnung der Rückfahrt erfolgt nicht.

 

§6 Liefer- und Leistungsverzug / höhere Gewalt

1. Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.

2. Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Anordnungen, Wetterbedingungen, Lieferengpässe oder sonstige nicht zu vertretende Umstände berechtigen den Auftragnehmer, Fristen angemessen zu verlängern.

3. Schadensersatzansprüche wegen Verzögerungen sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

 

§7 Annahme der Leistungen, Abnahme und Annahmefiktion

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen nach Übergabe oder Bereitstellung unverzüglich zu prüfen.

2. Werden innerhalb von 7 Kalendertagen keine wesentlichen Mängel schriftlich angezeigt, gilt die Leistung als angenommen; die Abrechnung gilt als anerkannt.

3. Eine Annahme bzw. Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, sobald die Leistung genutzt wird.

4. Geringfügige Abweichungen oder subjektive Geschmacksvorstellungen stellen keinen Mangel dar.

 

§8 Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug

1. Es gelten die vereinbarten Preise.

2. Zahlungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen Rechnung.

3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie weitere gesetzlich zulässige Verzugskosten.

 

§9 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Waren, Inhalte und Leistungen Eigentum des Auftragnehmers.

 

§10 Gewährleistung

1. Die Gewährleistung beginnt mit Übergabe der Ware oder Abnahme der Leistung.

2. Für Verbraucher (B2C) beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate, für Unternehmer (B2B) 12 Monate, soweit gesetzlich zulässig.

3. Keine Gewährleistung besteht bei unsachgemäßer Nutzung, Fremdeingriffen oder ungeeigneten Betriebsbedingungen.

4. Der Auftragnehmer ist zur Nachbesserung berechtigt.

5. Herstellergarantie:

Sofern für gelieferte Hardware eine freiwillige Herstellergarantie besteht, erfolgt die Abwicklung dieser Garantie vorrangig zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Hersteller. Eine Vorleistungspflicht des Auftragnehmers besteht insoweit nicht, soweit gesetzlich zulässig.

6. Umfang der Gewährleistung:

Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf Sachmängel der gelieferten Hardware.

Nicht Bestandteil der Gewährleistung sind insbesondere:

    • Arbeits- und Zeitaufwand,
    • Diagnose- und Prüfleistungen,
    • Ein- und Ausbaumaßnahmen,
    • Transport-, Versand- und Fahrtkosten,
    • Datenrettung, Neuinstallation oder Konfigurationsarbeiten.

Diese Leistungen stellen separate Serviceleistungen dar und werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, nach Aufwand gesondert berechnet.

7. Beweislast nach Ablauf von zwölf Monaten

Nach Ablauf von zwölf Monaten ab Gefahrübergang obliegt dem Kunden der Nachweis, dass ein geltend gemachter Mangel bereits bei Übergabe der Ware bestanden hat.

8. Unternehmergeschäfte (B2B)

Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate ab Übergabe der Ware, soweit gesetzlich zulässig. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels liegt ab Übergabe der Ware beim Käufer.

 

§11 Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ist auf das Zweifache des Auftragswerts begrenzt.

3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

 

§12 IT-Service – Betrieb, Umgebung und Fremdeingriffe

1. IT-Systeme sind entsprechend den Herstellerangaben zu betreiben.

2. Der Auftraggeber stellt geeignete Betriebsbedingungen sicher (z. B. Temperatur, Stromversorgung, Belüftung).

3. Schäden durch unsachgemäßen Betrieb, Fremdeingriffe oder ungeeignete Umgebungsbedingungen begründen keine Haftung.

 

§13 IT-Service – Datensicherung, Storage und Drittanbieter

1. Der Auftraggeber ist für regelmäßige und vollständige Datensicherungen verantwortlich.

2. Werden Storage-, Backup- oder Archivierungsleistungen erbracht, erfolgen diese auf Basis von Systemen und Diensten Dritter.

3. Für deren Verfügbarkeit, Sicherheit und Rechtskonformität ist der jeweilige Anbieter verantwortlich.

4. Es gelten ergänzend die jeweiligen AGB und Lizenzbedingungen, insbesondere bei Microsoft 365, pCloud und vergleichbaren Diensten.

 

§14 Dronepix – Durchführung, Wetter und Sicherheit

1. Drohnen-, Foto- und Videoeinsätze erfolgen ausschließlich unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und sicherheitsrelevanten Vorgaben.

2. Die Durchführung ist insbesondere abhängig von Wetterbedingungen, Sichtverhältnissen, Wind, Luftraumbeschränkungen und erforderlichen Genehmigungen.

3. Einsätze können angepasst, verschoben oder abgebrochen werden, wenn Sicherheits- oder Rechtsgründe dies erfordern.

4. Bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Kosten sind in diesem Fall zu vergüten.

5. Die Sicherheit aller Beteiligten, des Luftraums und der eingesetzten Technik hat jederzeit Vorrang.
Die Entscheidung hierüber obliegt ausschließlich dem verantwortlichen Piloten und/oder den zuständigen Behörden.

 

§15 Dronepix – Genehmigungen und Einsatzort

1. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Genehmigungen, Nutzungsrechte und Zustimmungen Dritter rechtzeitig vorliegen.

2. Eine Unterstützung bei der Beantragung kann erfolgen, ein Erfolg wird jedoch nicht geschuldet.

3. Geeignete Start- und Landeflächen sowie sichere Zugangsbedingungen sind vom Auftraggeber sicherzustellen.

 

§16 Keine Erfolgsgarantie / Gestaltungsspielraum

1. Geschuldet ist die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht jedoch ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder künstlerischer Erfolg.

2. Gestalterische Entscheidungen unterliegen dem fachlichen Ermessen des Auftragnehmers. Subjektive Erwartungen stellen keinen Mangel dar.

 

§17 Medienleistungen – Nachbesserung

1. Bei objektiv feststellbaren Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung.

2. Erst wenn eine Nachbesserung fehlschlägt, kommen weitere gesetzliche Rechte in Betracht.

3. Ein Anspruch auf Neuherstellung, Rücktritt oder Minderung besteht nicht bei vertragsgemäß erbrachter Leistung.

 

§18 Rehkitzrettung (Sonderregelung)

1. Die Rehkitzrettung ist eine Dienstleistung ohne Erfolgsgarantie.

2. Geschuldet ist der Einsatz geeigneter Technik und fachlicher Sorgfalt, nicht der tatsächliche Fund von Tieren.

3. Einsatz- und Fahrtkosten sind unabhängig vom Erfolg zu vergüten.

 

§19 Rücktritt, Storno und Abbruch

1. Ein Rücktritt entbindet nicht von der Vergütung bereits erbrachter Leistungen.

2. Wird ein Auftrag aus Gründen abgebrochen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, sind die bis dahin angefallenen Leistungen und Kosten zu vergüten.

3. Es werden keine pauschalen Stornogebühren vereinbart.

 

§20 Lizenzen, Widerruf und Rücknahme

1. Auftragsbezogen bestellte Leistungen, digitale Inhalte, Software und Lizenzen sind vom Umtausch ausgeschlossen.

2. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, sobald mit der Leistungserbringung begonnen wurde, soweit gesetzlich zulässig.

3. Unternehmern (B2B) steht kein Widerrufsrecht zu.

 

§21 Speicherung, Cloud-Dienste und Drittanbieter

1. Zur Leistungserbringung können u. a. pictrs, Adobe Creative Cloud, Vimeo, pCloud, Microsoft 365 sowie vergleichbare Dienste eingesetzt werden.

2. Die Speicherung und Verarbeitung von Daten kann innerhalb der EU oder im europäischen Ausland erfolgen.

3. Der Auftraggeber erklärt sich mit dieser Art der Datenverarbeitung ausdrücklich einverstanden.

 

§22 Referenznutzung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen des Auftrags erstellte Fotos, Videos und Medien zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt als Referenz zu verwenden, sofern nichts anderes vereinbart wurde oder keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

 

§23 Urheberrecht

1. Sämtliche erstellten Werke unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.

2. Der Auftragnehmer bleibt Urheber der Werke.

3. Der Auftraggeber erhält ausschließlich die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte.

4. Eine weitergehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

 

§24 Rohdaten (RAW-Dateien)

1. Die Herausgabe von Rohdaten (z. B. RAW-Fotos oder unbearbeitetes Videomaterial) ist nicht geschuldet.

2. Rohdaten verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 

§25 Datenschutz

1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO.

2. Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung.

 

§26 Aufbewahrung von Auftrags- und Projektdaten

1. Der Auftragnehmer speichert auftragsbezogene Daten, Unterlagen und Projektergebnisse nur so lange, wie dies zur Durchführung des Auftrags, zur Übergabe der Ergebnisse oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.

2. Projekt- und Auftragsunterlagen (z. B. Kommunikation, Planungsdaten, Dokumentationen) werden – sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen – bis zu 12 Monate nach Abschluss des Auftrags gespeichert.

3. Digitale Medien wie Fotos, Videos oder sonstige Projektdaten werden – sofern nichts anderes vereinbart wurde – bis zu 30 Tage nach Übergabe aufbewahrt und können danach gelöscht werden.

4. Eine dauerhafte Archivierung, erneute Bereitstellung oder langfristige Speicherung von Daten ist nicht Bestandteil der Leistung und erfolgt ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung gegen Vergütung.

5. Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche nicht gesetzlich aufzubewahrenden Daten und Inhalte endgültig zu löschen.

 

§27 Web- & Homepage-Leistungen

1. Bei Web- und Homepage-Leistungen schuldet der Auftragnehmer eine fachgerechte technische und gestalterische Umsetzung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder eine bestimmte Suchmaschinenplatzierung.

2. Inhalte werden – sofern nicht anders vereinbart – vom Auftraggeber bereitgestellt. Für deren rechtliche Zulässigkeit ist der Auftraggeber verantwortlich.

3. Wartung, Updates, Sicherheit und Pflege sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

4. Änderungen oder Erweiterungen nach Abnahme stellen zusätzliche Leistungen dar und werden gesondert berechnet.

5. Rechtstexte, Datenschutz und Cookie-Lösungen
Sofern im Rahmen der Web- oder Homepage-Erstellung rechtliche Inhalte wie Impressum, Datenschutzerklärung oder Cookie-Banner eingebunden werden, erfolgt dies in der Regel über externe Dienstleister oder Generatoren (z. B. eRecht24).
Die Bereitstellung, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit sowie die fortlaufende Aktualisierung dieser Rechtstexte liegen in der Verantwortung des Auftraggebers als Website-Betreiber.

6. Einbindung externer Dienste
Die technische Einbindung von Cookie-Bannern, Consent-Tools sowie externen Diensten (z. B. Analyse-, Video- oder Kartenanbieter) erfolgt nach den Vorgaben des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für rechtliche Verstöße, die aus der Nutzung oder Konfiguration dieser Dienste resultieren, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

7. Abnahme und Verantwortung des Website-Betreibers
Mit der Abnahme oder Inbetriebnahme der Website bestätigt der Auftraggeber, dass er die Website einschließlich der eingebundenen rechtlichen Inhalte geprüft hat und diese in seinem Verantwortungsbereich rechtskonform betreibt.

 

§28 IT-Service – Vor-Ort-Service, Fernwartung und Reparaturen

1. IT-Serviceleistungen können vor Ort, per Fernwartung oder elektronisch erbracht werden.

2. Fernwartungssoftware kann temporär oder dauerhaft installiert werden, sofern der Auftraggeber zustimmt.

3. Der Auftraggeber stellt die erforderlichen technischen Voraussetzungen sicher.

4. Bei Reparaturen an bereits defekten Systemen kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Defekte auftreten, insbesondere bei Vorschäden, Verschleiß oder verdeckten Mängeln.

5. Für daraus resultierende Folgeschäden wird keine Haftung übernommen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten eine vollständige Datensicherung durchzuführen.

7. Ist keine Datensicherung vorhanden und wird diese durch den Auftragnehmer erstellt, handelt es sich um eine zusätzliche, kostenpflichtige Leistung, die nach Aufwand berechnet wird.

 

§29 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
An ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

 

§30 Widerrufsrecht für Verbraucher (B2C)

Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung:
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Unternehmen Seebauer, Marco Seebauer, Kürnberger Straße 24, 93142 Maxhütte-Haidhof, E-Mail: info@unternehmen-seebauer.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren.

 

§31 Folgen des Widerrufs

Im Falle eines Widerrufs werden alle erhaltenen Zahlungen spätestens binnen 14 Tagen zurückerstattet.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

§32 Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat und der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird sowie bestätigt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.
Dies gilt insbesondere für IT-Dienstleistungen, Fernwartungen, Medien- und Drohnenleistungen sowie digitale Inhalte und Lizenzen.

 

§33 Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.)

An:
Unternehmen Seebauer
Marco Seebauer
Kürnberger Straße 24
93142 Maxhütte-Haidhof
E-Mail: info@unternehmen-seebauer.de

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über folgende Leistung/Ware:
………………………………………………………………

Bestellt am / erhalten am:
………………………………………………………………

Name des Verbrauchers:
………………………………………………………………

Anschrift des Verbrauchers:
………………………………………………………………

Datum / Unterschrift (bei Papierform)

 

§34 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Auftragnehmers.

3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, soweit gesetzlich zulässig.

Stand: Januar 2026