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Unternehmen Seebauer

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Unternehmen Seebauer

IT-Service Seebauer · Dronepix Bavaria

Inhaber: Marco Seebauer
Kürnberger Straße 24
93142 Maxhütte-Haidhof
Deutschland

§1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmen Seebauer (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

2. Die AGB gelten für sämtliche vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen und Produkte, unabhängig davon, ob diese ausdrücklich benannt sind.
Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht abschließend:

o IT-Dienstleistungen, IT-Hardware, Zubehör, Storage- und Cloud-Services,
o Foto-, Video- und Drohnenleistungen,
o Luftaufnahmen, Inspektionen, Thermografie, Dokumentationen, Schulungen,
o Rehkitzrettung, Vermessung, Analyse-, Prüf- und Kontrollleistungen,
o Web-, Homepage- und Online-Dienstleistungen,
o sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Beratungs-, Vorbereitungs- und Zusatzleistungen.
Dies gilt ausdrücklich auch für Projektleistungen – insbesondere im Bereich IT, Web, Foto-, Video- und Drohnendienstleistungen – die aus mehreren Leistungsphasen, Teilleistungen oder Einsätzen bestehen.

3. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (B2C) und Unternehmern (B2B).

4. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

 

§2 Vertragsschluss und Beauftragung

1. Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Die Beauftragung kann schriftlich, per E-Mail, elektronisch oder mündlich erfolgen.

2. Spätestens mit Beginn der Leistungserbringung gilt der Auftrag als verbindlich erteilt.

3. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

4. Zeit- und Aufwandsschätzungen sowie Kostenvoranschläge dienen der Orientierung und stellen keine verbindlichen Festpreise dar.

 

§3 Leistungen, Preise und Mehraufwand

1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils getroffenen Vereinbarung.

2. Dienstleistungen werden – sofern keine Pauschal-, Paket- oder abweichende Vereinbarung getroffen wurde – nach dem tatsächlich angefallenen Arbeits- und Zeitaufwand im 30-Minuten-Takt (je angefangene 30 Minuten) abgerechnet. Maßgeblich ist die dokumentierte Arbeitszeit.

3. Erweist sich im Verlauf der Leistungserbringung ein höherer Aufwand als ursprünglich kalkuliert als erforderlich, kann dieser Mehraufwand nach den vereinbarten Vergütungssätzen berechnet werden.

4. Ist bei einem Kostenvoranschlag oder einer Aufwandsschätzung eine wesentliche Überschreitung des ursprünglich angenommenen Aufwands absehbar, wird der Auftraggeber hierüber informiert. Bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

5. Zusätzliche Leistungen, die nicht vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden gesondert nach Aufwand berechnet, sofern sie vom Auftraggeber beauftragt oder für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich und dem Auftraggeber zumutbar sind.

 

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers / Annahmeverzug

1. Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte, Zugänge, Materialien und Genehmigungen rechtzeitig zur Verfügung.

2. Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, führen zu einer entsprechenden Verlängerung vereinbarter Fristen.

3. Hierdurch entstehender Mehraufwand, Wartezeiten oder zusätzliche Termine können gesondert berechnet werden.

4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeiten bei fehlender Mitwirkung zu unterbrechen und andere Aufträge vorzuziehen.

5. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten oder vereinbarten Terminen nicht nach (z. B. Nichterscheinen, fehlende Rückmeldungen oder nicht bereitgestellte Informationen), befindet er sich im Annahmeverzug.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten, Ausfallzeiten sowie daraus entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

 

§5 Lieferung, Übergabe und Fahrtkosten

1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Übergabe von Waren grundsätzlich zur Abholung.

2. Eine Lieferung oder persönliche Übergabe vor Ort erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.

3. Liefer- und Versandkosten werden pauschal berechnet.

4. Bei Vor-Ort-Terminen sind die ersten 25 km ab Unternehmenssitz kostenfrei. Darüber hinaus wird der einfache Anfahrtsweg mit 0,70 € pro Kilometer berechnet.
Eine Berechnung der Rückfahrt erfolgt nicht.

 

§6 Liefer- und Leistungsverzug / höhere Gewalt

1. Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.

2. Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Anordnungen, Wetterbedingungen, Lieferengpässe oder sonstige nicht zu vertretende Umstände berechtigen den Auftragnehmer, Fristen angemessen zu verlängern.

3. Die Haftung für Schäden aufgrund von Liefer- oder Leistungsverzögerungen richtet sich nach §11 dieser AGB.

 

§7 Annahme der Leistungen und Abnahme

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen nach Übergabe oder Bereitstellung innerhalb angemessener Frist zu prüfen und erkennbare Mängel mitzuteilen.

2. Soweit für eine Leistung eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vereinbart ist, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde und keine wesentlichen Mängel vorliegen.

3. Für die Abnahme und eine etwaige Abnahmefiktion gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4. Geringfügige Abweichungen, die die vereinbarte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen wesentlichen Mangel dar. Bei gestalterischen Leistungen begründen rein subjektive Geschmacksvorstellungen keinen Mangel, sofern die vereinbarte Beschaffenheit und der vereinbarte Leistungsumfang eingehalten wurden.

 

§8 Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug

1. Es gelten die vereinbarten Preise.

2. Zahlungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen Rechnung.

3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie weitere gesetzlich zulässige Verzugskosten.

 

§9 Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte

1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum des Auftragnehmers.

2. Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken richten sich nach §23 dieser AGB sowie den im jeweiligen Auftrag getroffenen Vereinbarungen.

 

§10 Gewährleistung

1. Für Mängel an gelieferten Waren und erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts wirksam Abweichendes vereinbart ist.

2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

3. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für gelieferte Waren grundsätzlich zwölf Monate ab Gefahrübergang, soweit eine Verkürzung gesetzlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

4. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Mängel oder Schäden, die nach Gefahrübergang insbesondere durch unsachgemäße Nutzung, nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Fremdeingriffe, Verschleiß oder ungeeignete Betriebs- oder Umgebungsbedingungen verursacht wurden.

5. Bei Vorliegen eines gesetzlichen Gewährleistungsfalls gelten für Nacherfüllung sowie die damit verbundenen erforderlichen Aufwendungen die gesetzlichen Bestimmungen.

6. Stellt sich nach Prüfung heraus, dass kein vom Auftragnehmer zu vertretender Gewährleistungsfall vorliegt, können Diagnose-, Prüf-, Arbeits-, Transport-, Versand- und Fahrtleistungen nach den vereinbarten Vergütungssätzen berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und der Auftraggeber über die mögliche Kostenpflicht informiert wurde.

7. Freiwillige Garantien eines Herstellers bestehen unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten gegenüber dem Auftragnehmer. Inhalt, Umfang und Abwicklung einer Herstellergarantie richten sich nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.

 

§11 Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Auftragnehmer nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, oder soweit eine Garantie übernommen wurde.

5. Für Datenverluste gelten ergänzend die Regelungen zur Datensicherung in diesen AGB.

 

§12 IT-Service – Betrieb, Umgebung und Fremdeingriffe

1. IT-Systeme sind entsprechend den Herstellerangaben zu betreiben.

2. Der Auftraggeber stellt geeignete Betriebsbedingungen sicher (z. B. Temperatur, Stromversorgung, Belüftung).

3. Für Schäden, die durch unsachgemäßen Betrieb, nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Fremdeingriffe oder ungeeignete Betriebs- oder Umgebungsbedingungen verursacht werden, gelten die Haftungsregelungen des §11 dieser AGB.

 

§13 IT-Service – Datensicherung, Storage und Drittanbieter

1. Der Auftraggeber ist für eine regelmäßige und vollständige Datensicherung seiner Daten verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine Datensicherungs-, Backup- oder Archivierungsleistung durch den Auftragnehmer vereinbart wurde.

2. Werden Storage-, Backup-, Archivierungs- oder vergleichbare Leistungen erbracht, können hierfür Systeme, Dienste und Infrastrukturen externer Anbieter eingesetzt werden.

3. Umfang, Verfügbarkeit und technische Eigenschaften solcher Drittanbieterdienste können von den jeweiligen Anbietern abhängig sein. Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle, die ausschließlich im Verantwortungsbereich des jeweiligen Drittanbieters liegen.

4. Soweit für die Nutzung eines Drittanbieterdienstes zusätzliche Nutzungs-, Lizenz- oder Vertragsbedingungen gelten, sind diese ergänzend zu beachten.

5. Die Regelungen des §21 dieser AGB zur Nutzung externer Dienste, Cloud-Anbieter und Plattformen gelten ergänzend.

 

§14 Dronepix – Durchführung, Wetter und Sicherheit

1. Drohnen-, Foto- und Videoeinsätze erfolgen ausschließlich unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und sicherheitsrelevanten Vorgaben.

2. Die Durchführung ist insbesondere abhängig von Wetterbedingungen, Sichtverhältnissen, Wind, Luftraumbeschränkungen und erforderlichen Genehmigungen.

3. Einsätze können angepasst, verschoben oder abgebrochen werden, wenn Sicherheits- oder Rechtsgründe dies erfordern.

4. Bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Kosten sind in diesem Fall zu vergüten.

5. Die Sicherheit aller Beteiligten, des Luftraums und der eingesetzten Technik hat jederzeit Vorrang.
Die Entscheidung hierüber obliegt ausschließlich dem verantwortlichen Piloten und/oder den zuständigen Behörden.

 

§15 Dronepix – Genehmigungen und Einsatzort

1. Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung derjenigen luftverkehrsrechtlichen und betrieblichen Anforderungen verantwortlich, die ihm als Betreiber bzw. dem eingesetzten Fernpiloten gesetzlich obliegen.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrags in seinem Verantwortungsbereich erforderlichen Zustimmungen, Zugangsberechtigungen und Nutzungsrechte rechtzeitig bereitzustellen. Dies betrifft insbesondere erforderliche Zustimmungen von Grundstückseigentümern, Verfügungsberechtigten oder sonstigen Berechtigten, soweit deren Einholung dem Auftraggeber obliegt oder von ihm übernommen wurde.

3. Soweit für einen Einsatz zusätzliche behördliche Genehmigungen, Zustimmungen oder Abstimmungen erforderlich sind, wird im jeweiligen Auftrag festgelegt, wer deren Einholung übernimmt. Eine Unterstützung durch den Auftragnehmer kann gesondert vereinbart werden; die Erteilung einer Genehmigung oder Zustimmung wird nicht geschuldet.

4. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über ihm bekannte Besonderheiten des Einsatzortes, insbesondere Zugangsbeschränkungen, Gefahrenstellen oder sonstige für die Durchführung relevante Umstände.

5. Geeignete Start- und Landeflächen sowie die konkrete Durchführbarkeit des Flugbetriebs werden unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der gesetzlichen sowie sicherheitsrelevanten Anforderungen festgelegt. Die abschließende Entscheidung über die sichere Durchführung des Flugbetriebs obliegt dem verantwortlichen Fernpiloten.

§16 Keine Erfolgsgarantie / Gestaltungsspielraum

1. Geschuldet ist die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht jedoch ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder künstlerischer Erfolg.

2. Gestalterische Entscheidungen unterliegen dem fachlichen Ermessen des Auftragnehmers. Subjektive Erwartungen stellen keinen Mangel dar.

 

§17 Medienleistungen – Nachbesserung

1. Bei objektiv feststellbaren Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung.

2. Erst wenn eine Nachbesserung fehlschlägt, kommen weitere gesetzliche Rechte in Betracht.

3. Ein Anspruch auf Neuherstellung, Rücktritt oder Minderung besteht nicht bei vertragsgemäß erbrachter Leistung.

 

§18 Rehkitzrettung (Sonderregelung)

1. Die Rehkitzrettung ist eine Dienstleistung ohne Erfolgsgarantie.

2. Geschuldet ist der Einsatz geeigneter Technik und fachlicher Sorgfalt, nicht der tatsächliche Fund von Tieren.

3. Einsatz- und Fahrtkosten sind unabhängig vom Erfolg zu vergüten.

 

§19 Rücktritt, Storno und Abbruch

1. Ein Rücktritt entbindet nicht von der Vergütung bereits erbrachter Leistungen.

2. Wird ein Auftrag aus Gründen abgebrochen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, sind die bis dahin angefallenen Leistungen und Kosten zu vergüten.

3. Es werden keine pauschalen Stornogebühren vereinbart.

 

§20 Rücknahme, digitale Inhalte und Lizenzen

1. Für Rückgabe, Rücknahme, Umtausch und Widerruf gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die im jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen.

2. Ein freiwilliges Umtausch- oder Rückgaberecht besteht nicht, sofern ein solches nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere Gewährleistungs- und gegebenenfalls bestehende Widerrufsrechte von Verbrauchern, bleiben hiervon unberührt.

3. Für digitale Inhalte, Software, Lizenzen und vergleichbare Leistungen können ergänzend die Lizenz-, Nutzungs- und Vertragsbedingungen des jeweiligen Herstellers oder Anbieters gelten.

4. Bei individuell beschafften, konfigurierten oder auftragsbezogen bereitgestellten Waren, Software oder Lizenzen können gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bestehen. Ob ein Widerrufsrecht besteht oder erlischt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Vertrags.

5. Unternehmern im Sinne des §14 BGB steht das gesetzliche Verbraucherwiderrufsrecht nicht zu.

6. Ergänzende Regelungen zum Widerrufsrecht für Verbraucher ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung dieser AGB.

 

§21 Speicherung, Cloud-Dienste, Kommunikationsdienste, KI-Systeme und Drittanbieter

1. Zur Durchführung und Organisation von Aufträgen, zur Kommunikation mit Auftraggebern sowie zur Bearbeitung, Analyse, Zusammenfassung, Dokumentation, Speicherung, Bereitstellung und Auslieferung von Daten, Bildern, Videos und sonstigen Inhalten kann der Auftragnehmer externe Dienste, Plattformen, Cloud-Anbieter sowie KI-gestützte Systeme einsetzen.

2. Hierzu können insbesondere Adobe Creative Cloud, Pic-Time, Vimeo, pCloud, Microsoft 365, IONOS, OpenAI/ChatGPT sowie Meta-Dienste, insbesondere WhatsApp und die Meta Business Suite, sowie vergleichbare Dienste und Plattformen gehören.

3. Kundengalerien und Medienauslieferung
Pic-Time oder vergleichbare Plattformen können insbesondere zur Bereitstellung und Auslieferung von Foto- und Medieninhalten, für Kundengalerien, Auswahl- und Downloadfunktionen sowie gegebenenfalls zur Abwicklung von Bestellungen über integrierte Print-Shops eingesetzt werden.

4. Kommunikationsdienste
IONOS sowie andere Kommunikations- und gegebenenfalls KI-gestützte Dienste können insbesondere für Telefonie, Anrufannahme, Kommunikationsunterstützung und damit verbundene technische Funktionen eingesetzt werden. WhatsApp, die Meta Business Suite oder vergleichbare Kommunikationsdienste können insbesondere für Kundenanfragen, Terminabstimmungen und die auftragsbezogene Kommunikation verwendet werden.

5. KI-gestützte Verarbeitung
Der Auftragnehmer kann KI-gestützte Systeme und Dienste zur Unterstützung betrieblicher und auftragsbezogener Prozesse einsetzen. Dies umfasst insbesondere die Aufbereitung, Analyse, Zusammenfassung, Strukturierung und Dokumentation von Kundenkommunikation, Einsatz- und Serviceberichten, Projektinformationen sowie sonstigen auftragsbezogenen Daten.

6. Verarbeitung durch externe Anbieter
Bei der Nutzung externer Dienste können personenbezogene und sonstige auftragsbezogene Daten durch die jeweiligen Anbieter verarbeitet werden. Eine Verarbeitung kann – abhängig vom jeweiligen Anbieter und Dienst – auch außerhalb Deutschlands, der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgen. Dabei gelten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

7. Soweit für die Durchführung eines Auftrags erforderlich, können die vorgenannten Dienste im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt werden. Soweit für eine bestimmte Verarbeitung eine Einwilligung oder sonstige zusätzliche Erklärung des Auftraggebers erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

8. Verfügbarkeit externer Dienste
Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf die dauerhafte Verfügbarkeit, unveränderte Funktionalität oder Fortführung von Diensten externer Anbieter. Vorübergehende Ausfälle, Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung eines Drittanbieterdienstes liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

 

§22 Referenznutzung

1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen des Auftrags erstellte Fotos, Videos und sonstige Medien zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt als Referenz sowie zu Portfolio-, Präsentations- und eigenen Werbezwecken zu verwenden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen und die gesetzlichen Voraussetzungen für die jeweilige Nutzung vorliegen.

2. Die Referenznutzung kann insbesondere auf den Internetauftritten und Social-Media-Kanälen des Auftragnehmers und seiner Geschäftsbereiche, insbesondere Dronepix Bavaria / dronepix-bavaria.de, sowie im persönlichen Foto-, Film- und Medienportfolio des Inhabers unter marcoseebauer.com und den damit verbundenen Social-Media-Auftritten erfolgen. Dies umfasst insbesondere Plattformen wie Instagram, Facebook, YouTube und TikTok sowie Online-Portfolios, Präsentations-, Informations- und Werbematerialien.

3. Die Nutzung kann insbesondere die Veröffentlichung, Präsentation und das Teilen einzelner Medien oder Zusammenstellungen daraus in Beiträgen, Galerien, Stories, Reels, Videos, Showreels oder vergleichbaren Präsentationsformen umfassen.

4. Gesetzliche Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeits-, Datenschutz- und Urheberrechte, bleiben unberührt. Soweit für eine konkrete Veröffentlichung eine gesonderte Einwilligung oder sonstige Berechtigung erforderlich ist, bleibt deren Erfordernis unberührt.

5. Abweichende Vereinbarungen zur Referenznutzung, insbesondere ein Ausschluss oder eine Einschränkung der Veröffentlichung, können im jeweiligen Auftrag vereinbart werden.

 

§23 Urheberrecht

1. Urheberrechte an vom Auftragnehmer bzw. dessen Inhaber erstellten Fotografien, Videos, Luftaufnahmen und sonstigen urheberrechtlich geschützten Werken verbleiben beim jeweiligen Urheber.

2. Der Auftraggeber erhält die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte, soweit im Angebot, Auftrag oder einer sonstigen Vereinbarung keine abweichenden oder weitergehenden Nutzungsrechte festgelegt wurden.

3. Eine über den vereinbarten Vertragszweck hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe, Unterlizenzierung oder kommerzielle Verwertung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers bzw. des jeweiligen Rechteinhabers, soweit sie nicht bereits von den vereinbarten Nutzungsrechten umfasst ist.

4. Der Erwerb von Prints, digitalen Bilddateien oder sonstigen Medien über den Auftragnehmer oder einen von ihm eingesetzten Shop- oder Plattformanbieter überträgt keine Urheberrechte. Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung bzw. den für den Erwerb geltenden Lizenzbedingungen.

5. Ergänzende Informationen zur Nutzung und Lizenzierung von auf marcoseebauer.com veröffentlichten Foto-, Video- und Medieninhalten sind unter marcoseebauer.com/image-licensing abrufbar. Individuell im Rahmen eines Auftrags vereinbarte Nutzungs- und Lizenzrechte gehen diesen allgemeinen Informationen vor.

6. Die dem Auftragnehmer nach §22 zustehende Referenznutzung bleibt von den dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsrechten unberührt.

§24 Rohdaten (RAW-Dateien)

1. Die Herausgabe von Rohdaten (z. B. RAW-Fotos oder unbearbeitetes Videomaterial) ist nicht geschuldet.

2. Rohdaten verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 

§25 Datenschutz

1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO.

2. Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung.

 

§26 Aufbewahrung von Auftrags- und Projektdaten

1. Der Auftragnehmer speichert auftragsbezogene Daten, Unterlagen und Projektergebnisse nur so lange, wie dies zur Durchführung des Auftrags, zur Übergabe der Ergebnisse oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.

2. Projekt- und Auftragsunterlagen (z. B. Kommunikation, Planungsdaten, Dokumentationen) werden – sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen – bis zu 12 Monate nach Abschluss des Auftrags gespeichert.

3. Digitale Medien wie Fotos, Videos oder sonstige Projektdaten werden – sofern nichts anderes vereinbart wurde – bis zu 30 Tage nach Übergabe aufbewahrt und können danach gelöscht werden.

4. Eine dauerhafte Archivierung, erneute Bereitstellung oder langfristige Speicherung von Daten ist nicht Bestandteil der Leistung und erfolgt ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung gegen Vergütung.

5. Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche nicht gesetzlich aufzubewahrenden Daten und Inhalte endgültig zu löschen.

 

§27 Web- & Homepage-Leistungen

1. Bei Web- und Homepage-Leistungen schuldet der Auftragnehmer eine fachgerechte technische und gestalterische Umsetzung im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder eine bestimmte Suchmaschinenplatzierung.

2. Inhalte werden – sofern nicht anders vereinbart – vom Auftraggeber bereitgestellt. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er über die erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Texten, Bildern, Medien und sonstigen Inhalten verfügt und deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.

3. Wartung, Updates, Sicherheit, Pflege und fortlaufende Betreuung sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

4. Änderungen oder Erweiterungen nach Abnahme bzw. Abschluss des vereinbarten Leistungsumfangs stellen zusätzliche Leistungen dar und können gesondert berechnet werden.

5. Rechtstexte, Datenschutz und Cookie-Lösungen
Sofern im Rahmen der Web- oder Homepage-Erstellung rechtliche Inhalte wie Impressum, Datenschutzerklärung oder Cookie-Banner eingebunden werden, können hierfür externe Dienstleister oder Generatoren (z. B. eRecht24) eingesetzt werden. Der Auftragnehmer erbringt hierbei keine Rechtsberatung, sofern eine solche nicht ausdrücklich durch eine hierzu befugte Stelle erfolgt. Die fortlaufende Prüfung und Aktualisierung der rechtlichen Inhalte nach Übergabe der Website obliegt dem Auftraggeber als Website-Betreiber, soweit keine entsprechende Betreuung vereinbart wurde.

6. Einbindung externer Dienste
Die technische Einbindung von Cookie-Bannern, Consent-Tools sowie externen Diensten, beispielsweise Analyse-, Video-, Karten-, Social-Media- oder sonstigen Online-Diensten, erfolgt im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs. Für Änderungen an den Diensten, Schnittstellen, Bedingungen oder technischen Vorgaben externer Anbieter nach ordnungsgemäßer Einrichtung übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung. Die Haftungsregelungen des §11 bleiben unberührt.

7. Verantwortung nach Übergabe
Nach Übergabe bzw. Abnahme ist der Auftraggeber für den weiteren Betrieb und die von ihm oder Dritten vorgenommenen Änderungen an der Website verantwortlich, soweit keine Wartungs-, Pflege- oder Betreuungsleistungen mit dem Auftragnehmer vereinbart wurden.

 

§28 IT-Service – Vor-Ort-Service, Fernwartung, Reparaturen und Datenlöschung

1. IT-Serviceleistungen können vor Ort, per Fernwartung oder auf sonstigem elektronischem Weg erbracht werden.

2. Fernwartungssoftware kann mit Zustimmung des Auftraggebers temporär oder dauerhaft installiert bzw. eingerichtet werden.

3. Der Auftraggeber stellt die für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen technischen Voraussetzungen, Zugänge und Berechtigungen bereit.

4. Bei Diagnose-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an bereits gestörten oder defekten Systemen kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere, zuvor nicht erkennbare Defekte oder Vorschäden festgestellt werden oder während der Arbeiten hervortreten. Dies gilt insbesondere bei Verschleiß, Vorschäden, verdeckten Mängeln oder bereits beeinträchtigten Datenträgern und Systemkomponenten.

5. Die Haftung für Schäden im Zusammenhang mit IT-Service-, Diagnose- und Reparaturarbeiten richtet sich nach §11 dieser AGB.

6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn von Arbeiten an IT-Systemen und Datenträgern eine aktuelle und vollständige Datensicherung vorzuhalten, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.

7. Ist keine geeignete Datensicherung vorhanden und wird auf Wunsch oder nach Vereinbarung eine Datensicherung durch den Auftragnehmer erstellt, handelt es sich um eine zusätzliche kostenpflichtige Leistung, die nach Aufwand berechnet werden kann.

8. Datenlöschung
Der Auftragnehmer bietet, sofern vereinbart, die softwaregestützte Löschung von Daten auf geeigneten Datenträgern einschließlich Dokumentation der durchgeführten Löschung an.

9. Das anzuwendende Löschverfahren wird im jeweiligen Auftrag festgelegt. Soweit technisch verfügbar, kann die Datenlöschung nach dem vom eingesetzten Löschsystem bezeichneten Verfahren BSI-GSB mit drei (3) oder sieben (7) Überschreibdurchgängen durchgeführt werden. Maßgeblich ist das im jeweiligen Auftrag dokumentierte Löschverfahren.

10. Die Durchführbarkeit einer softwaregestützten Datenlöschung hängt insbesondere von Art, Speichertechnik, Zustand und Funktionsfähigkeit des jeweiligen Datenträgers ab. Ist eine vollständige softwaregestützte Löschung aufgrund eines technischen Defekts oder der Beschaffenheit des Datenträgers nicht möglich, wird der Auftraggeber hierüber informiert.

11. Nach erfolgreicher Durchführung kann dem Auftraggeber entsprechend der vereinbarten Leistung ein Löschprotokoll bzw. Löschzertifikat über das durchgeführte Verfahren ausgestellt werden.

12. Eine physische Vernichtung von Datenträgern ist nur Bestandteil der Leistung, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde. Ein Vernichtungsnachweis wird nur bei tatsächlich durchgeführter physischer Vernichtung ausgestellt.

 

§29 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

 

§30 Widerrufsrecht für Verbraucher (B2C)

1. Verbrauchern im Sinne des §13 BGB steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.

2. Die nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt, soweit dem Verbraucher für den jeweiligen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht.

3. Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht sowie gesetzliche Regelungen über dessen vorzeitiges Erlöschen bleiben unberührt.

 

§31 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Bei Kaufverträgen über Waren beginnt die Widerrufsfrist grundsätzlich ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Unternehmen Seebauer
Inhaber: Marco Seebauer
Kürnberger Straße 24
93142 Maxhütte-Haidhof
Deutschland
E-Mail: info@unternehmen-seebauer.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das in §33 enthaltene Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Kosten der günstigsten von uns angebotenen Standardlieferung, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihre Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist.

Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte.

Bei Waren können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Für einen Wertverlust der Waren müssen Sie nur aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass eine Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, kann im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geschuldet sein.

 

§32 Vorzeitiger Leistungsbeginn und Erlöschen des Widerrufsrechts

1. Wünscht ein Verbraucher, dass mit einer entgeltlichen Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, ist hierfür sein ausdrückliches Verlangen erforderlich.

2. Widerruft der Verbraucher nach einem solchen vorzeitigen Leistungsbeginn den Vertrag, kann er unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Zahlung eines angemessenen Betrags für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen verpflichtet sein.

3. Bei einem Vertrag über eine entgeltliche Dienstleistung kann das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist erlöschen, wenn die hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

4. Bei nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellten digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung vorzeitig erlöschen, wenn die hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

§33 Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular verwenden und an uns übermitteln:

An:
Unternehmen Seebauer
Inhaber: Marco Seebauer
Kürnberger Straße 24
93142 Maxhütte-Haidhof
Deutschland
E-Mail: info@unternehmen-seebauer.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren bzw. die Erbringung der folgenden Dienstleistung:


………………………………………………………………

 

Bestellt am / erhalten am:

 

………………………………………………………………

 

Name des/der Verbraucher(s):

 

………………………………………………………………

 

Anschrift des/der Verbraucher(s):

 

………………………………………………………………

 

Datum:

 

………………………………………………………………

 

Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier)

 

………………………………………………………………

 

 

§34 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.

3. Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, vereinbart werden, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

Stand: August 2026